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Sparen Sie Steuern

Der Spitzenausgleich ermöglicht Unternehmen des produzierenden Gewerbes, einen Antrag auf Stromsteuerentlastung zu stellen. Betriebe müssen die Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems nachweisen, um vom Spitzenausgleich profitieren zu können.

Der Einsatz lohnt: Bis zu 90 Prozent der Energiesteuer- oder Stromsteuerbelastung können Sie dabei über den Spitzenausgleich rückvergütet bekommen. Dabei ist entscheidend, ob Sie per Definition zu den KMU ("Kleine bzw. mittlere Unternehmen") zählen oder nicht. Für KMU reicht oft auch ein alternatives System zu ISO 50001 oder dem Energieaudit nach DIN 16247 aus. Was Sie brauchen und wie Sie in den Genuss des Ausgleiches kommen, darüber beraten wir Sie gern.
 

Stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag

Sie können uns auch direkt mit der Ausstellung eines Nachweises beauftragen, denn wir sind als Konformitätsbewertungsstelle zugelassen. Der Nachweis bestätigt, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt. Anschließend unterstützen wir Sie gern beim Ausfüllen des Formulars, welches beim Hauptzollamt vorzulegen ist. Achtung: Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Antragsjahres beim Hauptzollamt eingegangen sein.

Voraussetzungen erfüllen. Antrag stellen. Steuervorteile nutzen.